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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

BMEL und Handel schließen Pakt gegen Lebensmittelverschwendung

Im Handel sollen künftig deutlich weniger Lebensmittel in der Tonne landen. Das hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, mit Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels vereinbart: Beiden Seiten unterzeichneten dazu heute einen "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung".

Die Unternehmen verpflichten sich darin auf messbare Reduzierungsziele. Dazu gehört, dass die Lebensmittelabfälle in den teilnehmenden Unternehmen bis 2025 um 30 Prozent reduziert und bis 2030 halbiert werden sollen. Insgesamt wurden über 40 konkrete Maßnahmen identifiziert, die Teil der Vereinbarung sind. So werden beispielsweise die Unternehmen verstärkt Lebensmittel weitergeben und dafür dauerhafte Kooperationen etwa mit den Tafeln oder anderen sozialen Einrichtungen eingehen.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: "Der Handel und mein Ministerium haben sich zusammengetan, um die Lebensmittelverschwendung in Deutschland entschlossen anzupacken. Wir schließen einen Pakt, damit unsere wertvollen Lebensmittel im Topf und auf dem Teller landen – statt in der Tonne. Unser Pakt basiert auf Freiwilligkeit, aber ist alles andere als eine lose Vereinbarung, denn wir haben klare und verbindliche Regeln verabredet: Im Zentrum steht das Miteinander anhand konkreter Ziele und Maßnahmen, die auch überprüft werden und zu denen die Unternehmen öffentlich Rechenschaft ablegen. So schaffen wir Transparenz und so bringen wir einen Stein ins Rollen, damit sich andere anschließen. Ich freue mich über diesen wichtigen Schritt und danke allen teilnehmenden Unternehmen."

Die Vereinbarung gilt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2031 gültig. Auf Grundlage der Vereinbarung sollen beispielsweise Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind, künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten oder der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wurden in den Pakt aufgenommen. Die Maßnahmen adressieren beispielsweise die Beziehungen der Unternehmen zu ihren Lieferantinnen und Lieferanten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern. So können die Unternehmen etwa auf ihre Anforderungen an Lieferanten verzichten, die über gesetzliche Standards hinausgehen. Und auch Obst- und Gemüse mit Schönheitsfehlern soll künftig gezielt verkauft werden statt in der Tonne zu landen.

Die Umsetzung der Vereinbarung, insbesondere die Zielerreichung, wird jährlich veröffentlicht und durch die Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Dadurch wird die verbindliche Umsetzung der Vereinbarung transparent nachgehalten.

 

Hier finden Sie den "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung" sowie ein umfangreiches FAQ.


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