BMU übernimmt für finanzschwache Kommunen die Gesamtkosten modellhafter Radverkehrs-Projekte
Der neue Förderaufruf, der heute veröffentlicht wird, sieht für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Verkehrssektor ist immer noch ein großes Sorgenkind in Sachen Klimaschutz. Der ständig wachsende motorisierte Individualverkehr führt zu hohen CO2 Emissionen und überfüllten Straßen. Der CO2-Ausstoss im Verkehrsbereich muss sich in den nächsten Jahren im Vergleich zum Jahr 1990 nahezu halbieren, dafür brauchen wir eine nachhaltige Mobilitätswende. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützen wir Investitionen in vorbildliche Radverkehrsprojekte. Das führt zur Entlastung der Straßen und ist gut für den Klimaschutz.“
Im Aufruf Klimaschutz durch Radverkehr werden Projekte zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur gefördert wie beispielsweise eine Radstation mit speziellem Fahrradleitsystem, ein lokales Transportradvermietungssystem sowie der Um- und Ausbau wichtiger Verkehrsachsen für den Radverkehr. Die Projekte mit Vorbildcharakter sollen zu einer Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf das Fahrrad führen und somit die CO2-Emissionen senken. Für nachweislich finanzschwache Kommunen übernimmt das BMU die kompletten Investitionskosten. Als finanzschwach gelten alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Bisher wurden im Rahmen des Förderaufrufs über 59 Einzelvorhaben und 31 Verbundvorhaben mit einer Fördersumme von rund 160 Millionen Euro bewilligt. Durch alle laufenden und beendeten Vorhaben kann voraussichtlich eine THG-Minderung von rund 42.000 Tonnen CO2 pro Jahr erreicht werden.
Das nächste Skizzenfenster für den Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr ist vom 1. September bis zum 31. Oktober geöffnet. Die besten Projektskizzen werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Noch bis zum 31. Dezember 2022 können Antragstellende von den verbesserten Förderbedingungen profitieren
Fragen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 3422 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de.
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