Bundeskabinett verbessert Entsorgung von alten Elektrogeräten und mindert das Brandrisiko
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Das Recycling von ausgedienten Elektroaltgeräten ist ein guter Hebel für den Schutz der Umwelt. Denn alte Elektrogeräte und ihre Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe. Was man recyceln kann, muss man nicht umweltschädlich neu abbauen. Kundinnen und Kunden sollen es künftig einfacher haben, geeignete Rücknahmestellen sofort zu erkennen und ausgediente Elektrogeräte, etwa beim Wochenendeinkauf im Supermarkt zu entsorgen."
Mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Haushalten und werden nicht entsorgt. Um diesen Schatz aus wertvollen Rohstoffen zu heben und diese einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Kundinnen und Kunden die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.
Der heute beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So soll es Kundinnen und Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem werden Kundinnen und Kunden künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Eine Verbesserung der Information ist zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.
Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung vor allem Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen. Um den Brandrisiko zu minimieren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Kundinnen und Kunden selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe wird sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt.
Zugleich wird die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten erweitert. Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von Einweg-E-Zigaretten sind künftig verpflichtet, ausgediente Geräte zurücknehmen. In diesen Läden muss auch über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.
Bereits heute können Kundinnen und Kunden Einweg-E-Zigaretten, genauso wie andere kleine Elektroaltgeräte bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und auch im Lebensmitteleinzelhandel (Bedingung: Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern) kostenlos abgeben. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird oder jederzeit am Wertstoffhof.
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