Bundestag ebnet Weg für moderne Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
Mit dem verabschiedeten Gesetzespaket werden die bisherigen nationalen Regelungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung umfangreich reformiert und an geänderte europäische Regelungen angepasst. Wesentlicher Inhalt ist das verbesserte Vorgehen gegen Nichtkonformität von Ökodesign-Produkten bzw. der falschen Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten. Ferner erfolgen mit dem Gesetzespaket Anpassungen des Mineralöldatengesetzes, um Behörden und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und eine Verbesserung der Datenqualität herbeizuführen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde zudem noch eine punktuelle Anpassung des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ergänzt, welches durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst wird. Den Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 auf den Weg gebracht. Die Anpassung schafft einen rechtssicheren Übergang vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65%-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung erlangt keine Geltung mehr, bevor sie mit dem Inkrafttreten des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes aufgehoben wird.
Die neuen Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sollen zum 1. November 2026 in Kraft treten.
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