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Die Bundesregierung

Bundesverwaltung wird nachhaltiger: Monitoringbericht 2021 zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit erschienen

Die Bundesregierung hat sich im sogenannten Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit dazu verpflichtet, ihre gesamte Verwaltung nachhaltig zu gestalten. Jedes Jahr wird der Stand der Umsetzung evaluiert. Der im Mai 2023 beschlossene Monitoringbericht für 2021 zeigt: Die öffentliche Beschaffung, die Fortbildung in nachhaltiger Bildung und die Gesundheit hat die Bundesverwaltung im ersten Berichtsjahr nach der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms zur Nachhaltigkeit bereits bedeutend vorangetrieben. Zugleich bleibt bei allen zehn Maßnahmen noch viel zu tun.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat am 22. Mai 2023 den Monitoringbericht 2021 beschlossen, der den Stand der Umsetzung des neuen Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit aus dem selben Jahr wiedergibt. Es umfasst zehn Maßnahmenbereiche. Für einen Zeitraum von vier Jahren sind dazu jeweils strenge Nachhaltigkeitsvorgaben vereinbart, die es umzusetzen gilt. Schließlich kommt der Bundesverwaltung in den verschiedenen Aspekten des Verwaltungshandelns wie Energie und Klima, Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen, Veranstaltungen sowie Diversität eine Vorbildfunktion zu.

Der Bericht zeigt auf, dass ein Großteil der 120 Behörden der Bundesverwaltung ihre Beschaffung in 2021 bereits zentralisiert hat. Und hausintern nachhaltig geregelt wird die Beschaffung bereits mehrheitlich. Vorgegeben ist das im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, das sich die Bundesregierung für die Bundesverwaltung selbst auferlegt hat.

Fortgeschrittene Fortbildung mobilisiert

Ebenso fortgeschritten sind die Maßnahmen Fortbildung für nachhaltige Entwicklung und Gesundheit umgesetzt. Ungeachtet der praktischen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurden im Berichtsjahr 220 Fortbildungen in nahezu allen Themenbereichen angeboten und wahrgenommen – wenn auch nur virtuell.

Im Bereich Gesundheit konnte 2021 beispielsweise bereits ein reguläres Angebot der betrieblichen Sozialberatung in den Behörden etabliert werden. Es ist für die Beschäftigten zudem zeitlich, räumlich und personell gut erreichbar.

Umsetzung teilweise noch in den Anfängen

Größerer Handlungsbedarf besteht dagegen in den Bereichen Bau und Bundesliegenschaften sowie Mobilität. So ist im Berichtszeitraum noch auf keiner Liegenschaft ein Energiemanagement eingeführt worden, wie es das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit verlangt. Es ist für Mitte 2024 geplant, wenn die nötigen Vorarbeiten dazu abgeschlossen sind.

Bei der Mobilität sind hinsichtlich Dienstreisen in 2021 fast alle Vorgaben des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit bereits erfüllt. Hingegen stellt sich die Umstellung des Fuhrparks verbunden mit der notwendigen Infrastruktur als größeres Unterfangen dar. Und ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement haben erst acht Bundesbehörden eingeführt.

Bei einem weiteren Projekt wurde erst mit der Umsetzung begonnen: Im Rahmen einer klimaneutralen Bundesverwaltung soll eine Klimabilanz erstellt werden. Dafür muss ein Datensatz entwickelt werden, mit dem die Treibhausgasemissionen ermittelt werden können. Ziel ist es, Emissionen zu vermeiden und, sofern sie unvermeidbar sind, diese zu kompensieren.    

Grundlage bildet die umfassende Nachhaltigkeitsstrategie

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt in Deutschland den Rahmen für die Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen. Eine Zukunft, in der Natur und Klima geschützt werden, weniger Menschen Not leiden und die Gesellschaft zusammenhält – diese und weitere Ziele verfolgt Deutschland mit seiner Nachhaltigkeitsstrategie. Der Blick geht dabei über die nationalen Grenzen hinaus. 

Pressemitteilung


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