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Bundesregierung

Eine 20-jährige Erfolgsgeschichte

Bio-Produkte auf den ersten Blick erkennen – diesen Wunsch haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Bereits 2001 wurde das bekannte sechseckige Bio-Siegel eingeführt und schafft seitdem Transparenz im Siegeldschungel. Über 90.000 Produkte tragen mittlerweile die Kennzeichnung.

„Bio ist den vergangenen zwei Jahrzehnten im wahrsten Sinne des Wortes zur Marke geworden.“ Mit diesen Worten würdigte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner das Jubiläum des Bio-Siegels. Die Erfolgsgeschichte des Siegels zeige zugleich, welche Hebelwirkung eine staatliche Kennzeichnung habe. Denn der Trend zum Öko-Landbau setze sich kontinuierlich fort, wie aktuelle Zahlen belegen. So werden mittlerweile 10,3 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet.

Welche Produkte können mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden?

Das Bio-Siegel können Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte erhalten, die nach den „Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) für den ökologischen Landbau“ erzeugt, verarbeitet, importiert und gehandelt werden. Diese Vorschriften garantieren die Einhaltung von hohen einheitlichen Standards der ökologisch wirtschaftenden Unternehmen.

Welche Bedeutung hat das deutsche Bio-Siegel im Vergleich zum EU-Bio-Logo?

Das EU-Bio-Logo – bestehend aus zwölf weißen Sternen, die auf grünem Grund ein Blatt darstellen – tragen seit dem 1. Juli 2012 alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind. Das EU-Bio-Logo muss – wie auch das deutsche Bio-Siegel – die Vorgaben der EU für den ökologischen Landbau erfüllen. Beide haben somit dieselbe Bedeutung und stehen für einen Mindeststandard.

Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass das EU-Siegel eine Pflichtkennzeichnung ist. Es muss auf jedem Bio-Lebensmittel abgebildet sein. Das deutsche Bio-Siegel ist ein freiwilliges Kennzeichen und kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden.

Welche Hauptkriterien schreibt das EU-Recht für Bio-Lebensmittel vor?

Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs von Bio-Produkten aus ökologischem Landbau stammen. Für bis zu 5 Prozent dieser Zutaten sind streng geregelte Ausnahmen möglich, soweit diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.

Die Verwendung von Zusatzstoffen ist gegenüber konventionell hergestellten Lebensmitteln sehr eingeschränkt.

Was kennzeichnet den Öko-Landbau?

  • Grundsätzlicher Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
  • Keine leicht löslich mineralische Düngemittel
  • Artgerechte Tierhaltung
  • Schutz von Boden, Wasser und Luft
  • Erhalt der Artenvielfalt
  • Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen
  • Verzicht auf Gentechnik

Warum sind mit dem Bio-Siegel gekennzeichnete Produkte oft teurer?

Die ökologische Wirtschaftsweise bringt einen besonderen Aufwand bei der Landbewirtschaftung und eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung mit sich. Deshalb sind Bio-Produkte auch etwas teurer.

Laut Ernährungsreport 2021 haben über die Hälfte aller Verbraucherinnen und Verbraucher den Wunsch an die Landwirtschaft, umweltschonende Produktionsmethoden anzuwenden und sind auch bereit, etwa für Fleisch aus artgerechter Haltung, mehr zu bezahlen.

Wie wird sichergestellt, dass Bio drin ist wo Bio draufsteht?

Alle Bio-Betriebe müssen sich einem Kontrollverfahren nach den EU-Vorschriften zum ökologischen Landbau durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle unterziehen. Mindestens einmal jährlich wird geprüft, ob die Betriebe den Anforderungen dieser Vorschriften entsprechen. Zusätzlich führen die Öko-Kontrollstellen unangemeldete Stichproben bei Erzeugern und Verarbeitern durch. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.

Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen etwa erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen.

Bei der Kennzeichnung der Produkte ist die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle anzugeben. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bio-Produkte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

Was passiert wenn bei einer Kontrolle Abweichungen festgestellt werden?

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Die Sanktionen reichen von Auflagen und kostenpflichtigen Nachkontrollen bei geringfügigen Verstößen bis zur Aberkennung des Status als Bio-Betrieb in schwerwiegenden Fällen. Dann dürfen diese ihre Produkte nicht mehr als Bio-Produkte verkaufen.

Darf das Bio-Siegel auf Speisekarten eingesetzt werden?

Lobt ein Gastronomiebetrieb seine Speisen mit dem Bio-Siegel aus, so musste er sich zuvor kontrollieren und zertifizieren lassen. Als zertifizierter Bio-Gastronomie-Betrieb kann dieser das Bio-Siegel dann zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, also in der Außer-Haus Verpflegung mit Öko-Menüs, Öko-Komponenten und Rohstoffen.

Auch hier ist die Voraussetzung, dass die ökologischen Erzeugnisse entsprechend den EU-Vorschriften produziert und verarbeitet wurden.

Neben dem Bio-Siegel gibt es auch Warenzeichen der Anbauverbände. Wo liegt der Unterschied?

Ist ein Produkt mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet, dann erfüllt es die EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau. Sie sind die „Basis“, die eingehalten werden muss, um ein Produkt überhaupt mit „bio“ kennzeichnen zu dürfen. Die Richtlinien einzelner Anbauverbände gehen teilweise über die Regelungen der EU-Vorschriften noch hinaus.

Darf ein Produkt mit "bio" oder „öko“ beworben werden, ohne mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet zu sein?

Die Begriffe "bio" oder "öko" sind – wie bereits dargestellt – durch EU-Rechtsvorschriften geschützt. Wird ein Produkt mit dem Begriff "bio" oder "öko" vermarktet, müssen diese Vorschriften eingehalten und das Unternehmen von einer Öko-Kontrollstelle kontrolliert und zertifiziert werden.

Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtig sein bei Kennzeichnungen wie "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umwelt-schonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt" oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin.

Zudem sollten Verbraucher auch bedenken, dass Bio-Produkte auf dem Markt sind, die nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sind, da die Kennzeichnung ja freiwillig ist und nicht jeder Bio-Produkte-Hersteller die Kennzeichnung beantragt hat.

 

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