Entwaldungsfreie Produkte: Neue EU-Verordnung im Video erklärt
Für den Konsum landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Europäischen Union (EU) werden an anderen Orten der Welt Wälder gerodet. Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Antriebsfaktor hierfür ist die große Nachfrage nach Rohstoffen wie Palmöl, Soja und Kakao in Konsumentenländern wie den USA, China und der EU. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen Agrarrohstoffe entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert werden.
Die EU hat daher eine rechtlich verbindliche Regelung beschlossen. Die EU-Verordnung Nr. 2023/1115 (kurz: EUDR) soll das Ziel entwaldungsfrei hergestellter Produkte durch verbindliche, unternehmerische Sorgfaltspflichten sicherstellen. Sie ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt – nach einer Übergangszeit von 18 Monaten – ab dem 30. Dezember 2024.
Für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Die BLE kontrolliert insbesondere die Einhaltung der Verpflichtungen der Marktbeteiligten. Für die Kontrolle der heimischen Rohstoffe und Erzeugnisse aus Rindern, Soja und Holz sind dagegen die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Im Erklärvideo erfahren Sie, wie die Verordnung in der Praxis umgesetzt wird.
Hier geht's zum Erklärvideo: https://youtu.be/8NfChZ6zJz8
Weitere Informationen finden Sie unter www.ble.de/entwaldungsfrei sowie in den FAQs der EU-Kommission zur EUDR.
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