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Bundesregierung

"FitFor55" - Klimaschutzpaket der EU-Kommission

Ein neuer EU-Emissionshandel auf Verkehr und Gebäude, schärfere CO2-Vorgaben für Pkw und eine CO2-Grenzsteuer – die EU-Kommission hat ein umfangreiches Paket von Maßnahmen vorgelegt, mit denen sie das neue Klimaziel von 55 Prozent Treibhausgaseinsparung bis 2030 erreichen will. Ein Klima-Sozial-Fonds soll Bürgerinnen und Bürger entlasten und die Maßnahmen sozial fair gestalten.

Europa soll bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 bereits 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Das EU-Klimagesetz legt diese Ziele erstmals gesetzlich fest. Dazu hat die EU-Kommission nun Vorschläge für mehr als 12 Gesetzesnovellen vorgestellt.  Mit ihnen sollen die neuen Klimaziele umgesetzt werden.

Die Transformation hin zur Klimaneutralität erfordere den grundlegenden Umbau der europäischen Wirtschaftsmodells, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Präsentation der Vorschläge für die Bereiche Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern.

Die Vorschläge müssen noch mit dem Parlament und den Mitgliedsstaaten im EU-Rat verhandelt und beschlossen werden. Auch die Bundesregierung wird die Vorschläge sorgfältig prüfen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßte die Vorschläge. Das Maßnahmenpaket passe zu den großen Zielen und Deutschland sei gut vorbereitet auf die anstehenden Debatten. Die Bundesregierung habe die neuen Brüsseler Vorgaben bereits weitgehend eingeplant.

Bundesminister Peter Altmaier betonte, alles was dazu beitrage, dass Klima schneller und umfassender zu schützen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Genau das werde der Maßstab für die weitere Prüfung der Vorschläge sein, so Altmaier.

Das sind die wesentlichen Vorschläge:

Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystem

Der EU-Emissionshandel gibt Treibhausgasen einen Preis. Das betrifft bislang Energieunternehmen und energieintensive Industrie sowie Teile des Luftverkehrs. Auch bislang wurden die Obergrenzen für die Gesamtemissionen einzelner Wirtschaftszweige jedes Jahr gesenkt.  Zukünftig soll jährlich noch stärker gekürzt werden.  
Bislang erhält der Luftverkehr kostenlose Emissionszertifikate. Diese sollen schrittweise abgeschafft werden und mit dem internationalen System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) gleichziehen. Auch die Schifffahrt soll zukünftig mit in den Emissionshandel einbezogen werden.

Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude

Auch im Verkehr und bei Gebäuden müssen mehr Treibhausgase eingespart werden. Die EU-Kommission will deshalb ab 2026 einen gesonderten Emissionshandel für den Treibhausgasausstoß des Straßenverkehrs und von Gebäuden einführen. Die CO2-Zertifikate sollen dann – wie beim jetzigen europäischen Emissionshandel - frei am Markt gehandelt werden.

CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Eine Kombination von Maßnahmen soll die zunehmenden Emissionen aus dem Straßenverkehr senken. Neben dem neuen Emissionshandel für Verkehr schlägt die Kommission strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vor. Sie sollen den Übergang zur treibhausgasfreien Mobilität beschleunigen. Konkret sollen die durchschnittlichen jährlichen Emissionen neuer Fahrzeuge ab 2030 um 55 Prozent und ab 2035 um volle 100 Prozent niedriger sein als 2021. Das bedeutet: Alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen müssen emissionsfrei sein.

Ausbau Ladeinfrastruktur

Parallel zu den sinkenden Emissionswerten der Fahrzeuge, sollen die Mitgliedstaaten Tank- und Ladestationen an den großen Verkehrsstraßen alle 60 Kilometer für Elektroautos und alle 150 Kilometer für Wasserstofffahrzeuge errichten, damit die neue Mobilität funktioniert. Das sieht die überarbeitete Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ebenso vor wie den Zugang zu sauberem Strom in großen Häfen und Flughäfen für Flugzeuge und Schiffe. Im Rahmen der Initiative „ReFuelEU Aviation“ sollen Kraftstoffanbieter an Flughäfen in der EU dem Turbinenkraftstoff nach und nach mehr nachhaltige Flugkraftstoffe beimischen.

CO2-Grenzsteuer auf Importe

Für bestimmte Importe schlägt die EU-Kommission einen neuen CO2-Preis vor. Er soll als CO2-Grenzausgleich dafür sorgen, dass die ehrgeizige Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder führt und europäische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Zudem soll die Abgabe Unternehmen in Ländern außerhalb der EU dazu motivieren, Schritte in dieselbe Richtung zu unternehmen.

Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und sozialer Ausgleich

Die EU-Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Gesamtheit ihrer Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte bereitstellen. Davon soll ein Teil aus dem neuen Emissionshandel für den Verkehr und Gebäude einem Ausgleich für sozial schwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer in einem Sozialfonds zu Gute kommen.

Nationale Treibhausgasminderungsziele und Landschaftsschutz

Die EU weist über die Lastenteilungsverordnung (Effort-Sharing) den Mitgliedstaaten Minderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zu. Hier soll den Nationen zukünftig neue strengere Ziele zugewiesen werden. Die EU-Kommission berechnet diese neuen Ziele auf Grundlage des Pro-Kopf-Brutto-Inlandsprodukt der Staaten und berücksichtigt die individuellen Ausgangssituationen und Kapazitäten.

Moore, Wälder und andere Naturflächen speichern als Senken CO2 aus der Atmosphäre. Deshalb sieht der Kommissionsvorschlag ein Gesamtziel auch für den Abbau von CO2 durch solche Senken bis 2030 vor. Das ist in der Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft festgelegt. So sollen 310 Millionen Tonnen CO2-Emissionen bis 2030 in den Senken aufgenommen werden. Auch hierfür gibt es nationale Zielvorgaben für jeden Mitgliedsstaat. Flankiert wird dies durch die EU-Waldstrategie, die unter anderem den Plan beinhaltet, bis 2030 drei Milliarden Bäume in Europa zu pflanzen.

Ausbau erneuerbarer Energien

Drei Viertel der Emissionen entstehen bei der Produktion sowie dem Verbrauch von Energie. Es ist deshalb wichtig, schnell ein umweltfreundlicheres Energiesystem zu schaffen. Die Kommission schlägt daher ein neues Ziel von 40 Prozent für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 vor und schreibt dies in der Richtlinie über erneuerbare Energien mit weiteren Details fest.

Steigerung der Energieeffizienz

Für einen geringeren Energieverbrauch, weniger Emissionen und im Kampf gegen Energiearmut, schlägt die Kommission in der Energieeffizienz-Richtlinie ein höheres Einsparungs-Jahresziel für den  Energieverbrauch auf EU-Ebene vor. Dieses Ziel verdoppelt die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten fast.

 

Zur Pressemitteilung. 


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