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Die Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderung geht 2024 weiter: Bundesregierung fördert klimafreundlichen Neubau

Die Bundesregierung fördert den Bau klimafreundlicher Gebäude und Wohneigentum für Familien mit günstigeren Krediten. Anträge für die die klimafreundliche Neubauförderung (KFN) können nun wieder gestellt werden.

Für den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude können nun wieder Anträge bei der KfW gestellt werden. Da die Mittel für 2023 ausgeschöpft waren, war die Beantragung seit dem 14.12.2023 vorübergehend nicht möglich. Die Förderung für Wohneigentum für Familien (WEF) kann ebenfalls weiter beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bisher 46.000 Neubauwohnungen gefördert

2023 wurden über 18.000 Förderzusagen erteilt und damit rund 46.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert. Weil beide Programme gut angenommen wurden, stockte die Regierung die Förderung Ende Mai 2023 um 888 Millionen Euro auf fast zwei Milliarden Euro auf.

Darum geht es: Klimaziele einhalten

Standard für die Neubauförderung ist das Effizienzhaus 40. Die Förderung hilft dabei, den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Die neuen Vorgaben fördern umweltschonendes Bauen und bessere Nachhaltigkeitsstandards.

Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau zu vermindern. Insbesondere soll der Energiebedarf von Gebäuden sinken, indem auch mehr Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Die Menge an ausgestoßenen Treibhausgasen muss für den gesamten Gebäudebereich bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen sinken, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Dazu tragen die Fördervoraussetzungen bei. 

Die geförderten Gebäude stoßen etwa 750.000 Tonnen weniger CO₂ aus als Neubauten mit dem gesetzlichen Mindeststandard für Energieeffizienz.

Was wird gefördert?

Eine Förderung gibt es für den Neubau oder Ersterwerb eines neuen Gebäudes, wenn es den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Eine noch höhere Förderung erhalten diese Neubauten, wenn sie auch mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“ ausgezeichnet sind. 

Förderfähig sind sowohl die Kosten für das Bauwerk als auch für die notwendigen technischen Anlagen, die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Dienstleistungen zugunsten einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Dazu zählt etwa die Einbindung von Energieeffizienz-Fachleuten. 

Wer wird gefördert?

Sowohl Bauherren und Bauherrinnen sowie alle Ersterwerbenden können die Förderung beantragen. Das umfasst etwa natürliche Personen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Ausgenommen sind grundsätzlich Bund, Länder sowie deren Einrichtungen und politische Parteien. Kommunen und Landkreise erhalten Investitionszuschüsse beispielsweise für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. 

Wie wird gefördert?

Die Förderungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Grundsätzlich fördert sie die Bauvorhaben durch einen im Vergleich zum Finanzmarkt günstigen Kredit. Lediglich den Kommunen können auch Zuschüsse gewährt werden. Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren können diese Kredite über ihre Finanzierungspartner vor Ort beantragen.

Pressemitteilung


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