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Förderung nachhaltiger Produktion durch deutsche Beschaffung

Deutsche Verwaltungen haben die Möglichkeit und Macht durch das Beschaffungsvergaberecht den Markt in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, in dem sie bei Vergaben Umweltaspekte mit einbeziehen.

Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland beschaffen Waren in Wert von ca. 500 Milliarden Euro jährlich -13% des Bruttoinlandsprodukts. Entsprechend groß sind ihr marktwirtschaftlicher Einfluss und damit die Möglichkeit, umwelttechnische Aspekte in der Produktion und Innovation zu fördern. Durch das sogenannte Vergaberecht haben Verwaltungen die Möglichkeit, umweltbezogene strategische Aspekte und technische Spezifikationen,  wie eine möglichst geringe Ökobilanz der Produkte, zu berücksichtigen. Beispielsweise kann die Verfügbarkeit eines Umweltmanagementsystems (EMAS), eine möglichst lange Nutzungsdauer, umweltfreundlicher Transport und ein gesamtheitlich CO2 armer Lebenszyklus von den Produzenten gefordert werden. Diese Aspekte können in die Zuschlagskriterien mit einfließen und somit Unternehmen begünstigen, die umweltfreundlich wirtschaften und diejenigen ausschließen, die die Maßnahmen nicht erfüllen.  

UBA-Erklärungsfilm: Öffentliche Beschaffung

 


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