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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fragen und Antworten zur Bio-AHVV in Restaurants, Kantinen und Mensen

Damit mehr Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen eingesetzt und auch gekennzeichnet werden können, schafft die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) einen einfachen und klaren Rechtsrahmen für Unternehmen. Wer mit "Bio" werben möchte, muss sich, wie bisher schon, zertifizieren lassen. Mit der neuen Bio-AHVV ändern sich die Regeln hierfür.

Sichergestellt wird durch die verpflichtende Zertifizierung für Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen, dass auch wirklich Bio drin ist, wo Bio draufsteht – analog zur Zertifizierung von Bio-Lebensmitteln, die obligatorisch mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Außerdem werden die neuen Kennzeichnungsregeln den Gästen ermöglichen, sich über das Bio-Engagement einer Küche zu informieren und damit auch gezielt Gerichte mit Bio-Zutaten auswählen zu können.

Die Zutatenkennzeichnung bietet Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wissen möchten, welche konkreten Zutaten in einem Gericht in Bio-Qualität eingesetzt werden. Das neue Bio-AHV-Kennzeichen in den drei Kategorien Bronze, Silber und Gold lässt auf den ersten Blick erkennen, wie hoch der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Küche ist.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Bio-AHV-Verordnung und deren Antworten gibt es hier.

Erste Beispiele für den Einsatz des goldenen Logos finden sich hier:

Jeden Tag essen viele Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – Tendenz steigend. Das zeigt, dass die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) ein großes Potential hat, unsere Bürgerinnen und Bürger, Jung und Alt, mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Dazu kann Bio einen wichtigen Beitrag leisten. Wie das BMEL mehr Bio in der AHV unterstützt, zeigen wir hier.


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