Im Kabinett beschlossen: Reparieren statt wegwerfen
Schadhafte Produkte sollen vermehrt repariert werden. Käuferinnen und Käufer sollen das Recht auf Reparatur bekommen. Ziel ist es, einen nachhaltigen Konsum und eine Kultur des Reparierens zu fördern.
Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren soll ein Recht auf Reparatur geschaffen werden. Dieses kann gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer geltend gemacht werden. Wie lange das genau der Fall ist, bestimmt das Gesetz.
Längere Gewährleistung
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei einer mangelhaften Sache schon jetzt das Recht auf Gewährleistung. Das bedeutet: Ein Händler muss zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das gekaufte Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Händler verschiedene Rechte. Bei der Entscheidung für eine Reparatur soll sich künftig die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre verlängern.
Was ist ein Mangel?
Der Gesetzentwurf stellt klar: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das bei dieser Art von Produkt üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann Gewährleistungsrechte geltend machen.
Außerdem besteht durch das neue Gesetz die Möglichkeit, Ersatzteile und Werkzeug für die Reparatur zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu erhalten. Damit kann man die Reparatur selbst in die Hand nehmen.
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