Im Kabinett beschlossen: Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
Die Bundesregierung will den Automobilstandort Deutschland erfolgreich für die Zukunft aufstellen, Arbeitsplätze sichern und die Klimaziele erreichen. Ein wichtiger Baustein ist der Ausbau der Elektromobilität. Um den Kauf von E-Fahrzeugen noch attraktiver zu machen, hat das Bundeskabinett eine gezielte Maßnahme beschlossen: Reine Elektrofahrzeuge sollen auch über 2025 hinaus von der Kfz-Steuer ausgenommen werden.
Damit profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung. Das ist ein starkes Signal: Investitionen in E-Fahrzeuge zahlen sich nachhaltig aus.
Frühzeitige Anschaffung lohnt sich
Die Steuerbefreiung gilt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Der Gesetzentwurf verlängert diese steuerliche Begünstigung um fünf Jahre – neuer Stichtag: 31. Dezember 2030.
Die maximal zehnjährige Steuerbefreiung ist jedoch begrenzt bis längstens zum 31. Dezember 2035. Es lohnt sich also, frühzeitig ein reines Elektrofahrzeug anzuschaffen.
Weitere Fördermaßnahmen für E-Mobilität
Der Beschluss des Kabinetts ergänzt bereits umgesetzte Verbesserungen im Bereich der E-Mobilität bei Abschreibungsregeln und bei der Dienstwagenbesteuerung.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine gezielte Unterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen – um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen und den Hochlauf von E-Fahrzeugen weiter voranzubringen.
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