Kabinett beschließt BMUKN-Bürokratieentlastungen für Elektromobilität
Durch eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zum Anbringen einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bisher bestehenden bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert. Um die Luftschadstoffbelastung zu verringern, haben zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren dürfen.
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