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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kabinett beschließt BMUKN-Bürokratieentlastungen für Elektromobilität

Die Bundesregierung hat heute zwei von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Modernisierungs- und Entlastungsvorhaben beschlossen – eine Novelle des Strahlenschutzgesetzes und eine Novelle der 35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Letztere schafft die Umweltplakettenpflicht für Autos mit E-Kennzeichen ab und entlastet damit Fahrzeug-Halterinnen und -Halter wie auch Behörden.

Durch eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zum Anbringen einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bisher bestehenden bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert. Um die Luftschadstoffbelastung zu verringern, haben zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet, in die nur Fahrzeuge mit entsprechend gekennzeichneten Plaketten einfahren dürfen.

Pressemitteilung


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