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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Lokale Reparaturinitiativen und Selbsthilfewerkstätten erhalten neue Förderung

Ab dieser Woche können ehrenamtliche Reparatur-Initiativen bis zu 3.000 Euro Unterstützung beantragen. Das Bundesumweltministerium setzt das erfolgreiche Programm "Reparieren statt Wegwerfen" fort und stellt hierfür insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen ehrenamtliche Gruppen, die Verbraucher*innen dabei helfen, defekte Produkte wieder flott zu machen. Die Frist für Anträge läuft bis zum 30. Oktober 2026.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Mit der Förderung von Reparatur-Cafés und Selbsthilfewerkstätten unterstützen wir Reparaturen ganz konkret und direkt vor Ort. Man muss nicht alles neu kaufen. Viele Reparaturen kann man selber erledigen - erst recht, wenn man auf Tipps, Tricks und Werkzeug im Reparaturcafé zurückgreifen kann. Das schont Ressourcen, schützt die Umwelt und stärkt nachbarschaftliches Engagement."

Über die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) haben gemeinnützige Reparaturinitiativen zukünftig die Möglichkeit bis zu 3.000 Euro für ihre Einrichtung zu erhalten und damit u.a. Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Ausstattung zu finanzieren. Darüber hinaus werden auch Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen gefördert.

Je länger ein Produkt genutzt wird, desto länger bleiben deren Ressourcen im Kreislauf. Die Reparatur leistet einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Und nicht zuletzt schont eine kostengünstige Reparatur den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, da so Investitionen für einen Ersatz erst später oder gar nicht notwendig werden. 

Der aktuelle Förderaufruf schließt an eine bereits erfolgreich abgeschlossene erste Runde an, in deren Rahmen ehrenamtliche Reparaturinitiativen mit dem Status eines eingetragenen Vereins ebenfalls mit bis zu 3.000 Euro unterstützt wurden. Die nun anlaufende zweite Förderphase richtet sich ergänzend an Initiativen ohne Vereinsstatus sowie an alle Akteure, die im Rahmen der ersten Runde noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Es sollen wie bei der ersten Förderrunde möglichst alle interessierten Reparaturinitiativen eine Förderung erhalten.

Für die kommende Förderrunde gibt es keine regionalen Beschränkungen; die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung (First Come First Serve-Prinzip). In der ersten Förderrunde konnten alle 710 Einrichtungen, die einen Antrag stellten, mit einer durchschnittlichen Fördersumme von rund 2.700 Euro berücksichtigt werden. Mit den für die nächste Runde bereitgestellten Mitteln in Höhe von 3 Millionen Euro lassen sich rechnerisch bis zu 1.000 Einrichtungen unterstützen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Recht auf Reparatur insgesamt gestärkt.

Demnach werden Hersteller u.a. von Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones künftig verpflichtet, diese Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Wie lange dieser Zeitraum ist, ist im Einzelnen gesetzlich bestimmt.

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