Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr
Für den Straßenverkehr werden ein fossilfrei hergestellter Dieselkraftstoff (XTL-Diesel) und konventioneller Diesel mit zehnprozentigen Biodieselanteil (B10-Diesel) neu eingeführt. Dem Entwurf der Bundesregierung hat Ende März der Bundesrat zugestimmt. Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die neuen Dieselkraftstoffe werden voraussichtlich eher von neueren Fahrzeugmodellen genutzt werden können. Deshalb wird vor allem für ältere Modelle weiterhin der bislang verfügbare konventionelle Diesel mit einem Biodieselanteil von sieben Prozent (B7-Diesel) an den Zapfsäulen angeboten.
Europaweit einheitliche Auszeichnung
Welcher Diesel für ein Fahrzeug getankt werden kann, steht etwa auf dem Tankdeckel, in der Bedienungsanweisung oder kann beim Hersteller erfragt werden. Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, müssen zudem Tankstellenbetreiber entsprechende Zapfsäulen unmissverständlich und europaweit einheitlich auszeichnen.
Die Förderung von Diesel, der ausschließlich aus fossilen Energiequellen besteht, wird zeitgleich mit Inkrafttreten beendet. So sieht es die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vor.
Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit
Ziel der neuen Regelung über die Beschaffenheit der Qualitäten von Kraftstoffen ist es, das Angebot in Deutschland nachhaltiger zu gestalten. Die Bundesregierung übernimmt damit nicht nur die soziale Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Sie verbessert langfristig auch die Bedingungen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft.
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