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Neue Projektförderung zum Thema Verbraucherteilhabe

Die Antragsstellung für die neue Projektförderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist ab sofort bis zum 10. September 2020 möglich. Gefördert werden Projekte, die Konzepte und verbraucherpolitische Instrumente für eine bessere Verbraucherteilhabe entwickeln und somit die Lebensqualität von Verbraucher*innen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Im Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft möchte das BMJV Forschungsprojekte fördern, die dazu beitragen, das Verständnis über die Dimensionen der Verbraucherteilhabe zu verbessern, bestehende Problemlagen und Wege zu ihrer Überwindung aufzuzeigen sowie methodische Konzepte und verbraucherpolitische Instrumente für eine bessere Verbraucherteilhabe zu entwickeln. Damit sollen die Lebensqualität von Verbraucher*innen und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Teilhabechancen sind ein Gradmesser für Lebensqualität und Selbstbestimmung. Verbraucherteilhabe hat eine Reihe von Facetten. Konstitutiv für den Verbraucheralltag ist zunächst die Partizipation an der Bedürfnisbefriedigung. Dies setzt den Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen an den Verbrauchermärkten voraus. In einer sich immer stärker diversifizierenden Angebots- und Anbietervielfalt benötigen Verbraucher*innen Orientierung für selbstbestimmte Entscheidungen. Verbraucherrechte spielen dabei eine ebenso wesentliche Rolle wie Informationen und individuelle Kompetenzen.

Verbraucherteilhabe zeigt sich zudem in den Möglichkeiten, an Wandlungsprozessen und Trendentwicklungen zu partizipieren. Damit geht auch die Chance zur Interessenartikulation und zur Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft sowie die Mitgestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse einher. Beispielsweise könnte hier das SDG 12 „Nachhaltige Konsum und Produktionsmuster sicherstellen“ eine Rolle spielen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, beträgt 200.000 Euro. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.

Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Förderanträgen beurteilt.

Die Antragstellung ist über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger ab sofort bis zum 10. September 2020 möglich.

Die Förderrichtlinie als Download finden Sie hier.

Zur Meldung der BLE

 


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