Neue Waschmaschinen, Kühlschränke & Co ab 2021 besser reparierbar
Die Neuerungen im Überblick
Zehn neue Verordnungen der Europäischen Union (EU) legen für bestimmte Produktgruppen neben Anforderungen an die Energieeffizienz erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit fest. Damit sollen die Geräte weniger Strom verbrauchen und länger benutzt werden können.
Ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars müssen Hersteller (je nach Produktgruppe) sieben bis zehn Jahre lang Ersatzteile zur Verfügung stellen. Eine Lieferung muss binnen maximal 15 Arbeitstagen nach Bestelleingang erfolgen. All diese Teile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen wechselbar sein.
Für welche Geräte gelten die Verordnungen?
Die Verordnungen umfassen folgende Produktgruppen: Kühlgeräte, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Transformatoren und Schweißgeräte.
Wie beurteilt das UBA die Neuerungen?
Das UBA begrüßt die neuen Vorgaben, sieht aber auch Defizite:
Für bestimmte Ersatzteile, etwa Elektronik, ist vorgesehen, dass die Hersteller sie nur an „fachlich kompetente Reparateure“ liefern müssen. Hersteller könnten damit die Auslieferung an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Repair-Cafés verweigern und eine Reparatur somit erschweren oder verteuern. Das UBA setzt sich gegenwärtig dafür ein, dass es keine unnötigen Hürden bei der Ersatzteilbeschaffung gibt. Denkbar ist die Einrichtung eines nationalen Registers, in das sich auch Repair-Cafés und andere Initiativen eintragen lassen können, um dann in Deutschland als „fachlich kompetenter Reparateur“ zu gelten. Der Begriff des „fachlich kompetenten Reparateurs“ ist momentan nicht in allen Verordnungen korrekt und einheitlich ins Deutsche übersetzt worden. Dies soll jedoch korrigiert werden, noch bevor die neuen Regeln im März 2021 wirksam werden.
Außerdem plädiert das UBA in Zeiten des „Internets der Dinge“ für zusätzliche Anforderungen an die Software: So sollten Hersteller dazu verpflichtet werden, Aktualisierungen und Sicherheitsupdates bereitzustellen, damit die Geräte länger genutzt werden können. Funktionen zur sicheren Löschung personenbezogener Daten sollten es ermöglichen, Geräte ohne Bedenken „Second Hand“ weiterzugeben.
Energielabel-Klassen werden reformiert
Zusätzlich zu den neuen Ökodesign-Anforderungen wird es ab 1. März 2021 bei diesen Produktgruppen auch neue Energielabel geben: Derzeit werden Produkte nach ihrer Energieeffizienz (je nach Produktgruppe) in die Klassen G bis A+++ eingeteilt. Die „+“-Klassen sollen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden. Ziel ist, dass es bei den neu geregelten Produktgruppen im März 2021 noch keine Geräte der Klasse A auf dem Markt gibt. Dadurch sollen Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. Zukünftig wird auf den Labels auch ein QR-Code enthalten sein, über den die Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen über das Produkt in einer Datenbank erhalten können.
Neue Regeln sparen Geld und CO2
Nach Schätzung der EU-Kommission können europäische Haushalte durch die neuen Vorgaben zum Energieverbrauch und zu den Energielabels im Schnitt 150 Euro pro Jahr sparen. Für die EU insgesamt werden bis zum Jahr 2030 jährlich Einsparungen in Höhe des Energieverbrauchs Dänemarks angenommen, was Treibhausgase mit einer Klimawirkung von 46 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr vermeidet. Außerdem sind die neuen Verordnungen ein wichtiger Schritt zu mehr Kreislaufwirtschaft.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2005 verfolgt die Europäische Union das Ziel, durch die Festlegung von Anforderungen an Produkte den Energieverbrauch in der EU zu senken. Seit der Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 stehen neben energiebetriebenen Produkten selbst, wie Elektrogeräten, auch Produkte im Fokus, die den Energieverbrauch beeinflussen, wie Duschköpfe (Warmwasserverbrauch). Betrachtet wird der gesamte Lebensweg der Produkte – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Die konkrete Umsetzung für bestimmte Produktgruppen erfolgt unter anderem über Verordnungen.
Die zehn neuen Ökodesign-Produktverordnungen wurden am 01.10.2019 von der europäischen Kommission angenommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 25.10. und 05.12.2019. Damit sind die Verordnungen auch in Deutschland binnen 20 Tagen unmittelbar gültig.
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