Neues Energielabel für Elektrogeräte
Die Neuerungen beim Energielabel im Überblick
Ab dem 1. März 2021 werden eine Reihe neuer Verordnungen der Europäischen Union wirksam. Diese sorgen dafür, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Fernsehgeräte mit einem neuen Energielabel gekennzeichnet werden. Ab September 2021 folgen elektrische Lichtquellen (Lampen, Module und Leuchten). Das neue Label bewirkt, dass die „+“-Klassen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden.
In Folge kann ein Gerät, welches bisher in der „A+++“-Klasse war, bei dem neuen Label nur in Klasse B, C oder gar D landen. An den Produkten selbst ändert sich dabei zunächst wenig. Sie werden nur neu aufgeteilt. Ziel ist dabei, dass zu Beginn noch keine Geräte in der effizientesten Klasse A auf dem Markt verfügbar sind. Dadurch sollen Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. Verbraucher*innen sollen damit wieder besser über Produkte informiert werden, da sich diese wieder über mehr Effizienzklassen verteilen und die Unterschiede wieder sichtbarer werden. Zusätzlich ist auf den Labels auch ein QR-Code enthalten, über den die Verbraucher*innen weitere Informationen über das Produkt in einer Datenbank der Europäischen Kommission erhalten können, etwa den mindestens garantierten Zeitraum, in dem Software- und Firmware-Aktualisierungen bei Fernsehern angeboten werden. Dies soll einen besseren Produktvergleich ermöglichen.
Für den Wechsel vom alten zum neuen Label haben Händler zwei Wochen Zeit. Da auch die Mess- und Berechnungsmethoden überarbeitet wurden, lassen sich die alten Labelklassen nicht in die neuen Klassen umrechnen. Vergleichen Sie daher nur Geräte untereinander, wenn sie auf derselben Skala basieren.
Detailliertere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unter www.machts-effizient.de.
Weitere Neuerungen durch Ökodesign-Verordnungen
Neben den neuen Energielabeln gibt es für diese Geräte auch neue Mindestanforderungen unter der EU-Ökodesign-Richtlinie, welche die Produkte erfüllen müssen, um in Europa auf den Markt gebracht werden zu können. Dazu zählen neben Anforderungen an die Energieeffizienz auch Anforderungen an die Reparierbarkeit. Damit soll die Reparatur von Geräten erleichtert werden. Denn eine lange Nutzung der Geräte ist aus Sicht der Umwelt sowie aus Sicht der Verbraucher*innen fast immer vorteilhaft.
Im Detail werden durch die Richtlinien Ersatzteile festgelegt, welche Hersteller der Produkte sieben bis zehn Jahre nach in Verkehr Bringen des letzten Exemplars vorrätig halten und Endnutzern oder „fachlich kompetenten Reparateuren“ liefern müssen. Eine wichtige Anforderung ist dabei, dass alle Ersatzteile mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können“ müssen. Was „fachlich kompetente Reparateure“ sind, ist leider noch nicht rechtssicher geklärt. Das UBA setzt sich dafür ein, dass der Begriff möglichst weit gefasst wird und zum Beispiel auch Repair-Cafés darunterfallen.
Broschüre zum Thema Ökodesign & Energielabel
Aufgrund dieser Neuerungen hat das UBA eine Broschüre für Verbraucher*innen veröffentlicht, welche die beiden Instrumente „Ökodesign“ und „Energielabel“ erklärt. Dabei wird aufgezeigt, welche Vorteile für Umwelt & Verbraucher*innen diese haben und was Verbraucher*innen darüber hinaus noch tun können, um Energie und Ressourcen und damit auch Geld zu sparen.
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