Neues Maßnahmenprogramm für nachhaltige Verwaltung
„Die öffentliche Hand richtet sich selbst an Nachhaltigkeit aus und kommt ihrer Vorbildfunktion nach. Zudem hat die Bundesverwaltung mit ihren Aktivitäten selbst relevante Auswirkungen auf die Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. Dabei gilt es ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen zu beachten.“
Das neue Maßnahmenprogramm ist ein Auftrag des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2018 an die Bundesregierung. Das erstmals im Jahr 2010 beschlossene „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ ist nach dem Jahr 2015 nun das zweite Mal weiterentwickelt worden.
Eine besondere Herausforderung wird es sein, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Dazu sind alle Aktivitäten der Bundesverwaltung in den Blick zu nehmen. Besonders gefordert sind der Bau und Betrieb von Bundesliegenschaften und der Mobilitätsbereich, vom Betrieb der Fuhrparke über Dienstreisen bis zu den Arbeitswegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nachhaltiger werden soll zudem die Beschaffung. Die öffentliche Verwaltung kann als großer Auftraggeber durch die Nachfrage von nachhaltigen Leistungen auf das Angebot an Produkten und Dienstleistungen einwirken.
Im neuen Maßnahmenprogramm geht es aber auch maßgeblich um wichtige soziale Themen. Erstmals aufgenommen wurden Anforderungen in den Bereichen Fortbildung und Gesundheit. Zudem enthält das Programm Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, die Gleichstellung sowie für Anstrengungen im Bereich der Diversität der Bundesverwaltung.
Die Fortschritte bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms werden in einem jährlichen Monitoringbericht veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021
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