Neues Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energieeffiziente Software und andere IT-Produkte
Ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DE-UZ 215)
Nicht nur die Hardware, sondern auch die Software beeinflusst, wieviel Energie Computer, Notebook, Smartphone & Co. verbrauchen und wie schnell Nutzer*innen alte Geräte durch neue ersetzen. Mit dem neuen Umweltzeichen Blauer Engel für "Ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte" können Produkte gekennzeichnet werden, die im besonderen Maße sparsam mit Energie und den Hardwareressourcen umgehen und eine längere Hardware-Nutzungsdauer ermöglichen.
Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213)
Der Bedarf an zentraler Verarbeitung und Speicherung von Daten steigt seit Jahren kontinuierlich und damit auch der Energieverbrauch. Das Umweltzeichen Blauer Engel für Server und Datenspeicherprodukte setzt hohe Mindestanforderungen an die Energie- und Materialeffizienz von Servern, Datenspeicherprodukten und Netzteilen sowie die Schadstofffreiheit von Kunststoffmaterialien.
Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214)
Co-Location-Anbieter stellen infrastrukturelle Dienstleistungen und Betriebsunterstützung bereit, jedoch nicht die Informationstechnik, welche von den Kund*innen gestellt wird. Das neue Umweltzeichen umfasst gezielt nur die Gebäudetechnik und die Bereiche, auf die ein Co-Location-Anbieter Einfluss hat. Sofern die Mindestanforderungen an Energie- und Ressourceneffizienz sowie an Transparenz gegenüber ihren Kund*innen eingehalten werden können jetzt auch Betreiber einer Co-Location den Blauen Engel für das Rechenzentrum erwerben. Dieses Umweltzeichen ist eine Ergänzung zum bereits bestehenden Umweltzeichen „Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb“.
Die Vergabekriterien, Antragsunterlagen und weitere Informationenfinden Sie auf der Website Blauer Engel:
- Ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte
- Server und Datenspeicherprodukte
- Klimaschonende Co-Location-Rechenzentren
Über das Umweltzeichen Blauer Engel
Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltschonender als vergleichbare ihrer Art und erfüllen gleichzeitig hohe Ansprüche an Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften. Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt erarbeitet und alle drei bis vier Jahre überprüft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU ) ist der Zeicheninhaber. Es legt die Grundsätze der Vergabe des Blauen Engel fest und beruft die Mitglieder der Jury Umweltzeichen. Diese entscheidet über neue Produktgruppen, diskutiert und beschließt die vom UBA vorgeschlagenen Vergabekriterien. Das Beschlussgremium setzt sich aus 14 Vertreter*innen aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Kirchen, Jugend und Bundesländern zusammen.
Als unabhängige Organisation prüft die RAL gGmbH (gemeinnützige GmbH) nach Einreichung eines produktspezifischen Antrags eines Unternehmens die Einhaltung der Anforderungen und schließt mit den Unternehmen Verträge über die Nutzung des Blauen Engel ab.
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