Recht auf Reparatur: Ihre Meinung zu nachhaltigem Konsum von Gütern ist gefragt
„Um unsere Ziele für den ökologischen Wandel zu erreichen, müssen wir sicherstellen, dass Ressourcen nachhaltig genutzt werden“, erklärte Didier Reynders, Kommissar für Justiz und Verbraucher. „Um die Kreislaufwirtschaft und den nachhaltigen Konsum zu fördern, sollten fehlerhafte Produkte nicht entsorgt, sondern repariert werden, damit die Verbraucher sie so lange wie möglich nutzen können.“
Die öffentliche Konsultation soll die Herausforderungen angehen, mit denen Verbraucher konfrontiert sind, wenn sie versuchen, kaputte Produkte zu reparieren. Sie wird die Erfahrungen und Meinungen von Herstellern, Verkäufern, Behörden, Wissenschaftlern und NGOs zusammenführen.
Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Initiative der Kommission zum Recht auf Reparatur einfließen, die darauf abzielt, den nachhaltigen Konsum zu verbessern, indem die Nutzungsdauer von Gütern z. B. durch Reparaturen verlängert wird. Die Kommission wird Maßnahmen prüfen, die die Reparatur während und nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist fördern. Sie wird eng mit der „Initiative für nachhaltige Produkte“ der Kommission verknüpft sein, die darauf abzielt, Produkte und Güter, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nachhaltiger zu gestalten.
Weitere Informationen:
Öffentliche Konsultation zum Nachhaltigen Konsum von Gütern
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