Reparaturbonus Berlin: Antragstellung bis 31.12.2024 möglich
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Reparaturen aller haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte. Egal ob Handwerksbetrieb, Elektrofachhandel oder Repair-Café bzw. Reparatur-Initiative – die Reparatur kann sowohl in gewerblichen als auch nicht-gewerblichen Reparaturbetrieben durchgeführt werden. Auch der Kauf von Ersatzteilen wird unterstützt.
Umwelt und Wirtschaft profitieren
Statt direkt nach einem neuen Gerät im Internet zu suchen, sollte der erste Gedanke sein: "Kann ich das reparieren lassen?" Dank des Reparaturbonus lohnt sich das für Umwelt und Berliner Wirtschaft auf jeden Fall!
Wie funktioniert der Reparaturbonus?
Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt rein digital. Seit dem 17.09.2024 können Berliner*innen die Förderung auf der Website der IBB Business Team GmbH beantragen. Diese stellt dort auch eine Liste der förderbaren Geräte bereit. Erreichbar ist sie unter www.ibb-business-team.de/reparaturbonus/. Reparaturbetriebe und Reparaturcafés sind unter repami.de zu finden.
Wer kann den Reparaturbonus beantragen?
Alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin und einem Mindestalter von 18 Jahren sind antragsberechtigt. Unternehmen, Vereine und Schulen können den Bonus nicht beantragen. Wichtig: Die Reparatur muss nach dem Start des Programms durchgeführt worden sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Reparaturkosten – maximal jedoch 200 Euro. Dabei muss die Rechnungssumme mindestens 75 Euro betragen. Bei Reparaturen in einem Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative wird der Kauf von Ersatzteilen sogar zu 100 % gefördert.
Die maximale Fördersumme, egal ob die Reparatur durch einen Fachbetrieb durchgeführt oder ein Ersatzteil gekauft und die Reparatur in einem Repair-Café durchgeführt wurde, liegt bei 200 Euro pro Person. Somit können möglichst viele Berlinerinnen und Berliner vom Programm profitieren.
Mehr Infos
Alle weiteren Details und Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie zum Reparaturbonus des Landes Berlin, die ab dem 13.09.2024 im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Antragstellung ist bis einschließlich 31.12.2024 möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.
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