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Umweltbundesamt

Reparierbarkeit von Elektrogeräten: bessere Kennzeichnung nötig

Die Reparatur von Elektrogeräten ist mit zahlreichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteilen verbunden. Dennoch werden defekte Produkte bisher kaum repariert. Transparente Informationen, zum Beispiel in Form eines Reparaturindex, könnten dazu beitragen, Verbraucher*innen besser über die Reparierbarkeit von Produkten aufzuklären und in der Folge zu mehr Reparaturen führen.

Aus Umweltsicht lohnt es sich bei den meisten Elektrogeräten, diese länger zu nutzen und dafür gegebenenfalls auch zu reparieren. Der Reparatur stehen dabei jedoch verschiedene Aspekte entgegen: eine schlechte Verfügbarkeit von Ersatzteilen, ein reparaturunfreundliches Design der Geräte und die Kosten einer Reparatur. Bei der Verfügbarkeit und Austauschbarkeit der Ersatzteile wurden durch Gesetzgebung für erste Geräte Verbesserungen erreicht.

Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Reparatur ist es ebenso wichtig, dass Verbraucher*innen vor dem Kauf eines Gerätes wissen, wie leicht sich dieses reparieren lässt. Dies kann beispielsweise in Form einer leicht verständlichen Bewertung in verschiedenen Klassen erfolgen. Seit Anfang 2021 müssen beispielsweise in Frankreich Smartphones, Laptops, Fernseher, Rasenmäher und Waschmaschinen bereits mit einem solchen „Reparaturindex“ ausgezeichnet werden.

Forschungsprojekt zur Bewertung der Reparierbarkeit

Das Wuppertal Institut für ⁠Klima⁠, Umwelt, Energie hat, zusammen mit der Dr. Brüning Engineering UG, in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠) herausgearbeitet, wie die Reparierbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten mit Hilfe einer sogenannte Reparierbarkeitsmatrix bewertet werden kann. Dabei wurden schon bestehende Ansätze zur Bewertung der Reparierbarkeit untersucht und die Erarbeitung der Norm „Allgemeine Verfahren zur Bewertung der Reparier-, Wiederverwend- und Upgradebarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (DIN EN 45554) aktiv unterstützt. Anschließend haben die Auftragnehmenden die theoretischen Überlegungen in praktischen Demontage- und Reparaturuntersuchungen an verschiedenen Drucker- und Wäschetrocknermodellen getestet. Damit wurden die theoretischen Überlegungen bewertet und eine optimierte Reparierbarkeitsmatrix abgeleitet.

Die Forschungsergebnisse sind hilfreich für eine mögliche Einführung von Reparierbarkeitsindeces für Drucker und Wäschetrockner auf europäischer Ebene im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie oder Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung. Neben spezifischen Informationen für die beiden untersuchten Produktgruppen können darüber hinaus allgemeine Informationen abgeleitet und damit die Einführung weiterer Reparierbarkeitsindices unterstützt werden, zum Beispiel der von der Forschungseinrichtung der EU Kommission vorgeschlagene Reparierbarkeitsindex für Smartphones und Tablets.

Erleichterung der Reparatur insgesamt

Die Informationen über die Reparierbarkeit von Produkten können jedoch nur ein Baustein sein, um die Reparatur als einen wichtigen Baustein zu einer längeren Lebensdauer von Produkten zu stärken. Die Informationspflicht sollte immer begleitet werden durch Mindestanforderungen an die Geräte und Ersatztverfügbarkeit, die eine Reparatur ermöglichen beziehungsweise erleichtern und begleitende Maßnahmen, die Reparaturen zugänglich und erschwinglich machen. Das UBA setzt sich in diesem Zusammenhang schon länger für eine reduzierte Mehrwertsteuer für Reparaturdienstleistungen ein. Das Projekt zeigte jedoch auch, dass Reparaturen durch überhöhte Ersatzteilpreise verhindert werden können. Neben Transparenz über Ersatzteilkosten und deren Einbeziehung in den Reparierbarkeitsindex, kann dabei auch die Deckelung der Preise für Ersatzteile eine wichtige Rolle spielen.


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