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Startschuss für den Nutri-Score in Deutschland

In Deutschland ist es ab November 2020 möglich, den Nutri-Score, eine vereinfachte, farblich unterlegte Darstellung der Nährwertqualität von Lebensmitteln zusätzlich auf dem Etikett abzubilden. Der Nutri-Score ermöglicht somit Verbraucher*innen einen Nährwertvergleich auf einen Blick und dient als schnelle Entscheidungshilfe beim Einkauf.

Welcher Fruchtjoghurt hat im Vergleich den günstigeren Nährwert? Verbessern Trockenfrüchte im Müsli dessen Nährwertqualität? Für solche Produktvergleiche innerhalb einer Lebensmittelkategorie liefert der Nutri-Score leicht verständliche Antworten in fünf Stufen: Ist ein Lebensmittel reich an günstigen Nährwerteigenschaften erhält es ein grün unterlegtes A – den positivsten Nutri-Score. Eine mittlere Nährwertqualität zeigt ein gelb unterlegtes C an. Das Schlusslicht der Bewertung bildet ein rot unterlegtes E für Lebensmittel, die den vergleichsweise ungünstigsten Nährwert aufweisen und sparsam verzehrt werden sollten.

Der Nutri-Score ergänzt die Nährwerttabelle, die für nahezu alle verpackten Lebensmittel nach der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung vorgeschrieben ist. Lebensmittel, die keine Nähwerttabelle tragen müssen – etwa Äpfel in Fertigpackungen oder Unverpacktes beim Bäcker oder auf dem Wochenmarkt – dürfen den Nutri-Score auch tragen. Allerdings nur, wenn sie auf freiwilliger Basis mit einer Nährwerttabelle ausgestattet sind. Auch in der Werbung, etwa im Onlinehandel, darf der Nutri-Score genutzt werden – jedoch nur für Lebensmittel, die das Logo tatsächlich auch auf dem Etikett tragen.

Platziert werden muss der Nutri-Score auf der Produktvorderseite im unteren Drittel der Packung. Das bestimmt die neue nationale Regelung mit Verweis auf die im europäischen Markenrecht verankerten Nutzungsbedingungen des Logos. Diese bestimmen eine weitere wichtige Regel für jedes Unternehmen, das den Nutri-Score nutzen will – egal, ob in Deutschland, Frankreich oder anderswo: Wer den Nutri-Score für eine seiner Produktmarken nutzt, muss nach einer Übergangsphase alle Produkte dieser Marke damit kennzeichnen – egal, wie das Nährwerturteil ausfällt. Es dürfen nicht allein diejenigen Produkte einer Marke gekennzeichnet werden, deren Nährwertzusammensetzung ohnehin günstig ist.

Dr. Christina Rempe, www.bzfe.de

Weiterführende Links: 

Modell zur Nährwertkennzeichnung

 


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