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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Transparent und unternehmerfreundlich: Bio-Logo für Kantinen und Co. kommt

Damit mehr Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen eingesetzt und auch gekennzeichnet werden können, wird die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) einen einfachen und klaren Rechtsrahmen für Unternehmen schaffen. Wer mit "Bio" werben möchte, muss sich, wie bisher schon, zertifizieren lassen. Mit Inkrafttreten der Bio-AHVV ändern sich die Regeln hierfür.

Das Bundeskabinett hat die von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können – und die Gäste auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung von Imbiss über Kantinen bis zum Restaurant erkennen. Durch Transparenz auf den Speisekarten haben die Gäste die Möglichkeit, sich gezielt für Bio auf dem Teller entscheiden zu können.

 Mit der Bio-AHVV kommt ein neues Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold: Bei einem Anteil der Bio-Zutaten und -Erzeugnisse in Höhe von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen Bio-AHV-Logo. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten beispielsweise auf den Speisekarten kennzeichnen und generell damit werben können.

 Ob in den Küchen von Kita oder Krankenhaus, in der Mittagskantine im Betrieb oder dem Essen in Seniorenresidenzen: Mit täglichen 16 Millionen Menüs in der Gemeinschaftsverpflegung steckt großes Potential für gesundes und nachhaltiges Essen sowie ein großer Absatzmarkt für die heimische Landwirtschaft. Damit mehr Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umstellen können, müssen sich Angebot und Nachfrage langfristig im Einklang entwickeln – das ist auch die Voraussetzung dafür, das Ziel der Bundesregierung von 30 Prozent Bio-Flächen bis 2030 zu erreichen.

 Hintergrund:

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHVV) und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung in der Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom 7. Juli 2023 (BR-Drs. 172/23 – Beschluss) ergibt, zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Maßgaben des Bundesrates, die redaktionelle Anpassungen beinhalten und die sowohl Zielrichtung als auch Regelungsgefüge der Verordnung unberührt lassen, wurden übernommen. Die Verordnung

  • erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis ist dies durch die Bio-AHVV nun deutlich einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt.
  • stellt gleichzeitig sicher, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
  • gibt Unternehmern der AHV die Möglichkeit, den prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien auszuzeichnen. 

 

Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) wird im Herbst 2023 in Kraft treten. Sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind, können sich Restaurants, Kantinen, Mensen etc. zertifizieren lassen – und den Einsatz von Bio-Zutaten in ihrer Küche gegenüber den Gästen kommunizieren.

Mehr Informationen zur Gemeinschaftsverpflegung und den Maßnahmen des BMEL finden Sie hier.

Pressemitteilung


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