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Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Übersicht im Zeichen-Dschungel: Recherche-Tool „Umweltzeichen Kompakt“

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) hat in Kooperation mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) den Online Gütezeichen-Finder „Umweltzeichen Kompakt“ veröffentlicht – eine Orientierungshilfe für den umweltfreundlichen Einkauf von Produkten und Dienstleistungen mit nachwachsenden Rohstoffen

„Umweltzeichen Kompakt“ listet Gütezeichen zu verschiedensten Warengruppen, die zum einen in ihrem Kriterienkatalog nachwachsende Rohstoffe berücksichtigen und zum anderen die gesetzlichen Bedingungen für die Verwendung bei öffentlichen Ausschreibungen erfüllen. Sie können damit als Qualitätsnachweis, z. B. für gewünschte Umweltstandards, eingesetzt werden.

Das Recherche-Tool ist vornehmlich ein Angebot für Mitarbeiter*innen in Behörden und öffentlichen Einrichtungen, richtet sich aber auch an Endverbraucher*innen und alle am umweltfreundlichen Einkauf Interessierte.

„Jeder Einkauf zählt beim Erreichen unserer Klimaziele – das gilt für Privathaushalte ebenso wie für die öffentliche Hand“, verdeutlicht FNR-Geschäftsführer Andreas Schütte. „Nachhaltigkeit muss sich auch im Verwaltungshandeln widerspiegeln. Städte, Gemeinden, Bundes- und Landesbehörden können bei der Beschaffung von Produkten und der Auftragsvergabe an Dienstleister entscheidende Weichen in Richtung Klimaneutralität stellen. Umweltzeichen sind dabei wichtige Wegweiser.“

„Um die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen nachzuweisen, erlaubt das Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen ausdrücklich die Verwendung von Gütezeichen“, betont IÖW-Wissenschaftlerin Christina Klusch. „Die Datenbank „Umweltzeichen Kompakt“ soll Beschaffer*innen darin unterstützen, geeignete Gütezeichen zu identifizieren. So kann die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erleichtert werden.“

Fokus auf Umweltzeichen mit nachwachsenden Rohstoffen

Nachhaltiger Einkauf berücksichtigt sowohl ökologische als auch soziale und innovative Kriterien. Die im Gütezeichen-Finder der FNR gelisteten Zeichen fokussieren dabei speziell auf Umweltaspekte und die Möglichkeiten der Beschaffung von Produkten aus erneuerbaren, pflanzlichen Materialien – im Sinne einer zukünftigen Bioökonomie. Bioökonomie zielt auf einen grundlegenden Wandel von einem fossilbasierten hin zum nachhaltigen Wirtschaften durch Nutzung biobasierter Ressourcen.

Erzeugnisse aus nachwachsenden Rohstoffen sind damit neben anderen kreislauffähigen Materialien ein entscheidender Faktor für das Gelingen einer klimaneutralen Wirtschaft. Biobasierte Produkte speichern CO2, solange sie sich im Nutzungskreislauf befinden. Selbst bei einer thermischen Verwertung bleiben sie weitgehend klimaneutral, weil biobasierte Materialien dabei im Wesentlichen nur die Menge an CO2 freisetzen, die zuvor von den verarbeiteten nachwachsenden Rohstoff-Pflanzen beim Wachstum gebunden wurde. Die Welt der nachwachsenden Rohstoffe ist äußerst vielfältig und sie werden zu unterschiedlichsten Materialien und Endprodukten weiterverarbeitet. Das Innovationspotenzial ist enorm und jeder Einkauf treibt die Entwicklung weiter voran.

Hintergrund:

Als Projektträgerin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist die FNR neben der Förderung von Forschungs- und Entwicklungs- sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben mit umfangreichen Informationsmaßnahmen zum Thema Bioökonomie beauftragt.

Gütezeichen bei der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung

Gütezeichen schaffen Anhaltspunkte für den nachhaltigen Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Das Vergaberecht lässt eine Verwendung von Gütezeichen auch in öffentlichen Ausschreibungen ausdrücklich zu. Sie können sowohl bei Leistungsmerkmalen als auch bei Ausführungsbedingungen und Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, wenn Sie bestimmte vergaberechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Nach § 34 Vergabeverordnung (VgV) muss das Gütezeichen:

(1) für die Bestimmung der Merkmale der Leistung geeignet und mit dem Auftragsgegenstand nach § 31 Absatz 3 (VgV) in Verbindung stehen,

(2) auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen,

(3) im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens entwickelt,

(4) für alle zugänglich und

(5) von unabhängiger dritter Stelle definiert sein.

Identische Regelungen gelten im Oberschwellenbereich für Sektorenauftraggeber gemäß § 32 SekVo, im Unterschwellenbereich gemäß § 24 UVgO sowie für Bauleistungen im Oberschwellenbereich gemäß 7a EU Abs. 6 VOB/A. Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__34.html

Weitere Informationen

Themenportal Nachhaltige Beschaffung: https://nachhaltige-beschaffung.fnr.de/

Mediathek der FNR mit Themenheften und Leitfäden zur Nachhaltigen Beschaffung mit nachwachsenden Rohstoffen: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html


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