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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Was bringt die neue EU-Öko-Verordnung?

Der Geltungsbereich der neuen Verordnung wurde erweitert und es kommen neue Bio-Produkte hinzu. Beispielsweise können wir uns bald in Bio-Leder oder -Wolle hüllen, einen Bio-Insektenburger genießen und Bio-Korken verwenden. Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Änderungen.

Breitere Produktpalette: Salz und Harz in Bio

Bio-Produkte müssen nicht zwingend Lebensmittel sein. Das gilt schon immer für Saatgut und Tierfutter. Aber: Die neue EU-Verordnung erweitert ihre Produktpalette um viele landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören ätherische Öle, natürliche Harze und Gummis, Baumwolle, Korken, Wolle und Rohleder, Bienenwachs oder Seidenraupenkokons. Für alle gelten natürlich strenge Auflagen. Die Baumwolle muss biologisch angebaut sein, die Wolle von Bio-Tieren stammen, die Felle unbehandelt sein usw.

Geplant ist, dass selbst das mineralische Produkt Salz künftig ein Bio-Siegel tragen darf. Aber noch fehlen dafür die konkreten EU-Produktionsvorschriften.

Schon bald Bio-Tiere: Insekten, Kaninchen und Wild

Für Kaninchen und Gehegewild wie Hirsche und Damwild gibt es erstmals überhaupt EU-Bio-Vorgaben. Bisher hatten nur einige Öko-Anbauverbände wie Bioland Richtlinien für diese Tiere. Auch ein EU-Bio-Insektenburger kann bald auf den Tisch kommen. Mehlwürmer, Heuschrecken und Co. sollen künftig ebenfalls bio-zertifizierbar werden. Allerdings muss die EU hier noch genaue Richtlinien vorgeben.

Tierhaltung: mehr eigenes Bio-Futter

Alle Bio-Tiere sollen mehr Futter aus dem eigenen Betrieb oder aus der Region bekommen. Bei Pflanzenfressern (Kühe, Schafe, Ziegen) muss dieser Anteil jetzt 60 Prozent und ab dem 1. Januar 2023 70 Prozent betragen. Bei der anspruchsvolleren Ernährung von Schweinen und Geflügel müssen jedoch nur 30 Prozent des Futters aus eigener Herkunft stammen. Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter*innen noch fünf Prozent konventionelles Eiweißfutter wie Kartoffeleiweiß an Ferkel und Küken verfüttern. Denn das ist in Bio-Qualität noch Mangelware.

Aber erst 2035 müssen sämtliche Tiere aus Öko-Aufzucht stammen. Bis dahin dürfen Bio-Betriebe noch Küken von konventionellen Brütereien oder Ferkel aus konventioneller Sauenhaltung kaufen.

Pflanzenbau: Klee und Co. muss sein

Die neue EU-Verordnung verpflichtet Bio-Betriebe, Leguminosen wie Ackerbohnen, Klee und Lupinen anzubauen, um die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern. Die meisten Bio-Betriebe bereichern jedoch schon längst ihre Fruchtfolge mit diesen stickstoffsammelnden Pflanzen. Ansonsten ändert sich im Pflanzenbau wenig: Egal ob im Freiland oder Gewächshaus – nach wie vor müssen Bio-Pflanzen im echten Boden aufwachsen. Hydrokulturen und Substrate ohne Bodenkontakt bleiben verboten. Nur Chicorée und Sprossen dürfen ohne Boden aufwachsen.

Zusatzstoffe: Strengere Regeln bei Aromen

Um den Einsatz von konventionellen Aromen zu beschränken, wurden die Vorschriften deutlich verschärft:

Bei bio-zertifizierten Aromen müssen jetzt sowohl der Aromastoff als auch der Trägerstoff (neu) zu 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Dazu muss man wissen: In der Lebensmittelverarbeitung werden Aromen meistens nicht pur eingesetzt, sondern gemeinsam mit einem Trägerstoff oder Lösungsmittel wie Ethanol. Das erleichtert die Verarbeitung.

Für mehr Klarheit sorgen auch die klaren Regeln zur Bezeichnung: Bio-Aromen, Bio-Aromaextrakte und Bio-Aromastoffe müssen in ihrem Aromabestandteil zu mindestens 95 Gewichtsprozent aus dem namengebenden Ausgangsstoff bestehen. Wenn also Erdbeeraroma auf dem Etikett steht, müssen im Aroma auch 95 Prozent Erdbeeren drinstecken.

Handel: Mehr Kontrollen

Künftig werden auch Einzelhändler*innen, die lose Produkte wie Bio-Obst, -Gemüse und -Eier an Endverbraucher*innen verkaufen, durch staatlich zugelassene Öko-Kontrollstellen überprüft. Nur kleine Läden, die Bagatellgrenzen nicht überschreiten, müssen nicht bio-zertifiziert werden. "Die neue Regelung bedeutet, dass sich in Deutschland die Zahl der überprüften Betriebe und Unternehmen um rund 25 Prozent erhöhen wird", erklärt Jochen Neuendorff von der Öko-Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS). Das bringe deutlich mehr Sicherheit für Verbraucher*innen.

 

Zur Newsmeldung auf oekolandbau.de


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