Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgeben. Damit das gelingt, sollen Informationen im Handel verbessert und die Rückgabemöglichkeiten erweitert werden. So sieht es die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium heute für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht hat. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Das BMUV will zugleich den Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien verbessern. Ziel der Gesetzesänderung ist es, mehr alte Elektrogeräte zu sammeln, um ihre wertvollen Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurück zu gewinnen, und zugleich die Sicherheit der Entsorgung zu erhöhen.